Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) sind Vertragsbestandteil sämtlicher Verträge zwischen der Gantenbein AG („Bloch AG“) und ihren Kunden. Abweichende schriftliche Vereinbarungen gehen vor. Mit Abgabe einer Bestellung anerkennt der Kunde die AGB an.

Bestellungen

Bestellungen sind für den Kunden so lange bindend, bis sie entweder von der Bloch AG schriftlich bestätigt oder abgelehnt wurden. Ausreichend ist dafür eine schriftliche Bestätigung resp. Ablehnung per E-Mail. Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter ist und bleibt der Besteller weiterhin Vertragspartei und damit Schuldner bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung. Dies gilt auch für etwaige Verzugskosten (Zins, Inkassokosten).

Preise

Für alle Produkte gilt grundsätzlich die jeweils aktuell gültige Preisliste. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten. Ohne anderslautende Mitteilung durch die Gantenbein AG sind Verpackungsmaterialien im üblichen Rahmen in den Preisen enthalten. Preise verstehen sich vorbehaltlich eventueller Materialpreis- oder Lohnerhöhungen, welche vor Fertigstellung des Auftrages erfolgen könnten. Die Gantenbein AG behält sich in diesem Fall eine entsprechende Anpassung des Preises vor.

Abweichende Preisofferten

Ohne anders lautende Angaben beruhen die von der Preisliste abweichenden Preisofferten auf verbindlichen Inhalts-, Stand- und Massangaben der Kunden. Preisofferten, welche aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, gelten grundsätzlich als unverbindliche Richtpreisofferten. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen.

Mehraufwand

Vom Kunden resp. von seinen Auftraggeber/Beauftragten verursachter Mehraufwand (durch Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -bearbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträger oder Text-/Bilddaten die mangelhafte, fehlende oder für die Wiedergabe schlecht geeignete Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Autorkorrekturen

Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in offerierten Preisen nicht enthalten und werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Durchführung der Bestellung

Die Gantenbein AG führt die Aufträge auf Grundlage der vom Kunden angelieferten Druckdaten und Vorlagen aus. Die Druckdaten und Vorlagen sind gemäss den Vorgaben der Gantenbein AG anzuliefern. Sollte der Kunde die Druckdaten und Vorlagen in anderen als von der Gantenbein AG angegebenen Form anliefern, so übernimmt die Gantenbein AG keinerlei Gewährleistung für eine fehlerfreie Ausführung des Auftrages.

Zahlungsbedingungen

Der Kunde bezahlt per Kreditkarte. Bestehende Kunden können nach Rücksprache mit der Gantenbein AG auch auf Rechnung bestellen. Allfällige mit der Zahlung verbundene Kosten trägt der Kunde. Die Gantenbein AG haftet nicht für eine missbräuchliche Verwendung der Kreditkarte durch den Kunden. Wenn Zahlung per Rechnung vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung resp. Anbietung der Ware und ohne Abzug zu begleichen. Die Gantenbein AG ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Befindet sich der Kunde in Verzug, so wird ein Verzugszins in der Höhe von 5% erhoben. Etwaige Mahn-/Inkassokosten sind vom Kunden zu tragen. Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, oder kann diese aus Gründen, die nicht von der Gantenbein AG zu verantworten sind, nicht ordnungsgemäss zugestellt oder ausgeliefert werden, so hat der Kunde für die daraus entstehenden Kosten aufzukommen. Die bestellte Ware wird unabhängig davon in Rechnung gestellt und die Zahlung wird sofort fällig. Die Gantenbein AG behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen die laufende Produktion zu stoppen, die Zahlungsbedingungen zu ändern oder die Lieferung zurückzubehalten. Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde Zahlungsschwierigkeiten hat.

Lieferfristen

Die bei der Bestätigung der Bestellung angegebenen Liefertermine sind Richtangaben. Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn diese von der Gantenbein AG schriftlich bestätigt worden sind und die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt und in der erforderlichen Qualität bei der Gantenbein AG eintreffen. Ebenfalls bewirkt eine verspätete Druckfreigabe durch den Kunden, dass die Gantenbein AG nicht mehr an die zugesicherten Liefertermine gebunden ist. Gerät die Gantenbein AG unverschuldet in Lieferverzug, so berechtigt dies den Kunden nicht, vom Vertrag resp. von der Bestellung zurückzutreten, und/oder die Gantenbein AG für etwaige Schadensersatzforderungen in Anspruch zu nehmen. Unverschuldet ist der Lieferverzug insbesondere in allen Fällen von höherer Gewalt, Material- und Energiemangel und Vertragsverletzung von Dritten. Bei verschuldetem Lieferverzug haftet die Gantenbein AG bis maximal zur Höhe des Warenwertes. Bei Expressbestellungen im Online-Shop gilt der aktuelle Arbeitstag für Aufträge die vor 09:00 Uhr bei der Gantenbein AG eingehen als erster Arbeitstag.

Haftung für die Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden ab dem Produktionsort der Gantenbein AG und erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse und auf dessen Rechnung. Eine etwaige nachträglich vereinbarte abweichende Lieferadresse muss von der Gantenbein AG schriftlich bestätigt werden. Sollte bei Übergabe der Ware durch Post, Spedition, Kurier etc. eine äusserlich sichtbare Beschädigung der Ware ersichtlich sein, so darf die Ware vom Kunden nur dann angenommen werden, wenn diese Mängel schriftlich und vom betreffenden Lieferanten gegengezeichnet festgehalten werden. Nachträglich eingereichte Schadensmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige der Gantenbein AG ab, so ist diese berechtigt, die Ware zu fakturieren und etwaige Lager- und Entsorgungskosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Skizzen und Entwürfe

Der Kunde ist verpflichtet, der Gantenbein AG die Arbeit für Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten zu entschädigen, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.

Urheberrechte

Die Gantenbein AG ist Inhaber der Urheberrechte aller aufgrund einer Bestellung geschaffenen Werke, insbesondere von graphischen Entwürfen, Layouts, Bild- und Textmarken. Der Kunde erwirbt mit seiner Zahlung nur die gelieferte Ware selbst, nicht jedoch allenfalls betroffene Urheberrechte und insbesondere nicht das Recht zur weiteren Vervielfältigung.

Der Kunde sichert der Gantenbein AG zu, dass er die entsprechenden Reproduktionsrechte der von ihm gelieferten Druckdaten, Bild- und Textvorlagen, Logos, Muster und dergleichen besitzt. Dies gilt auch für Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Der Kunde haftet der Gantenbein AG für diese Zusicherung.

Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge

Die von der Gantenbein AG erstellten Arbeitsunterlagen (Filme, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen usw.) bleiben in ihrem Eigentum.

Werbung

Die Gantenbein AG behält sich vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden oder diese für Eigenwerbung zu verwenden.

Branchenübliche Toleranzen

Die Gantenbein AG haftet nicht für branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton, falsche Darstellung der Schrift, usw.). Soweit der Gantenbein AG durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden.

Mehr- oder Minderlieferung

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% - können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

Vom Auftraggeber geliefertes Material

Vom Kunden beschafftes Material ist der Gantenbein AG frei Haus zu liefern. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Der Kunde kommt für die Einlagerung des Materials auf.

Mängelrüge, Rückgabe

Der Kunde resp. der Abnehmer prüft die gelieferte Ware bei Lieferung sorgfältig. Er zeigt der Gantenbein AG allfällige Mängel schriftlich und innerhalb von 10 Tagen seit Lieferung an. Die Gantenbein AG haftet weder für zu spät angezeigte Mängel noch für von ihr nicht verschuldete Mängel. Bei farbigen Reproduktionen sind Abweichungen in allen Herstellungsverfahren möglich und können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden. Die Gantenbein AG hat in allen Fällen das Recht, entweder Nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. In jedem Fall ist eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung ausgeschlossen. Rücksendungen an die Gantenbein AG dürfen nur nach schriftlicher Absprache erfolgen. Für eine vereinbarte Rücksendung ersetzt die Gantenbein AG nur den jeweils günstigsten Versandweg.

Haftung für vom Kunden übergebene Sachen

Die Gantenbein AG haftet dem Kunden für übergebene Manuskripte, Datenträger, Lithos, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte nur für die übliche Sorgfalt. Eine weitergehende Versicherung ist Sache des Kunden.

Haftung für vom Kunden übergebene elektronische Daten

Der Kunden haftet für von ihm angelieferte Daten (über Datenträger oder Internet), die inhaltlich fehlerhaft, qualitativ mangelhaft oder unvollständig sind. Die Gantenbein AG haftet nicht für qualitative Mängel des Druckprodukts, wenn diese Mängel dadurch entstanden sind, dass vom Kunden angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden konnten. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu verarbeitenden Dateien wird von der Gantenbein AG wegbedungen.

Datenspeicherung/Archivierung

Vom Kunden gelieferte Datenträger werden nicht retourniert, abweichende Vereinbarung vorbehalten. Das Risiko einer späteren einwandfreien Bereitstellung, insbesondere aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken, trägt der Kunde. Druckunterlagen, die für die endgültige Erstellung des Erzeugnisses benutzt werden, werden bei Bestellungen über den Onlineshop nicht archiviert. Daten bei Bestellungen, die anderweitig angenommen werden, werden in der Endform von der Gantenbein AG ein Jahr lang archiviert.

Aufbewahrung der Arbeitsunterlagen

Die Gantenbein AG ist nicht verpflichtet, Arbeitsunterlagen (Dateien, Negative, Farbauszüge, Fotolithos, Nutzenfilme, Satz, Abzüge sowie Werkzeuge) aufzubewahren.

Kontroll- und Prüfdokumente (Gut zum Druck)

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Plots, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem „Gut zum Druck“ und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist der Gantenbein AG zurückzugeben. Die Gantenbein AG haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Über den Onlineshop aufgegebene Druckdaten gelten automatisch als Gut zum Druck.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Parteien dieser AGB ist 4144 Arlesheim/BL. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Erfüllungsortes zuständig. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne der obgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit der AGB im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.


Arlesheim, Mai 2011